Pressemitteilung (pn): Stadtbereich Augsburg: 13 Dämmerungswohnungseinbrüche: Belohnung ausgelobt |
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STADTGEBIET AUGSBURG / LANDKREIS AUGSBURG - Wie bereits berichtet kam es in der letzten Zeit immer wieder zu sogenannten „Dämmerungswohnungseinbrüchen“ im Stadtgebiet Augsburg und vor allem im westlichen Landkreisbereich.
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Der oder die Täter nutzen dabei die frühe Dämmerung bzw. Dunkelheit der Jahreszeit gezielt für ihre Einbrüche aus:
Zum einen werden die Täter aufgrund der Dämmerung bzw. Dunkelheit bei ihren Taten nicht gesehen, zweitens können sie anhand des nicht eingeschalteten Lichts in den Häusern auf die Abwesenheit der Eigentümer schließen und sich so gezielt Objekte zum Einbrechen aussuchen.
Um nicht Oper eines Einbruches zu werden, gibt das Polizeipräsidium Schwaben Nord folgenden Verhaltensempfehlungen:
Schalten Sie, auch bei kurzzeitiger Abwesenheit ein Licht in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung ein und lassen dies brennen. Sie erwecken dadurch den Eindruck, dass das Haus oder die Wohnung nicht leer ist.
Melden Sie verdächtige Personen oder Fahrzeuge umgehend und sofort der Polizeieinsatzzentrale an die Tel. 110. (In der Vergangenheit kam es vor, dass Nachbarn den Täter zwar beobachteten, die Polizei aber erst nach einigen Stunden verständigten.)
Achten Sie verstärkt auf fremde Personen und fremde Fahrzeuge in Ihrer Straße oder Wohngebiet - notieren Sie sich ggf. das Kennzeichen.
Schließen Sie auch bei kurzzeitiger Abwesenheit sämtliche Türen und Fenster ihres Anwesens ab.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Beratungsstelle der Kriminalpolizei Augsburg individuell und kostenlos Beratungstipps und Hinweise zum Schutz vor Einbrüchen gibt. Interessierte können sich diesbzgl. an die Kripo Augsburg unter Tel.: 0821/323-3737 wenden.
Die Kriminalpolizei Augsburg bittet nochmals alle Personen, die in den letzten Tagen oder Wochen verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, sich unter der Tel.: 0821/323-3810 zu melden.
Vom Bayerischen Landeskriminalamt wurde zwischenzeitlich eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise, die zur Klärung der Straftaten führen, ausgelobt. Die Zuerkennung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Außerdem wurde in einem Fall (Einbruch in Göggingen) von privater Seite eine Belohnung in Höhe von 3000 Euro ausgesetzt.
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
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