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Pressemitteilung (pn):
Staatskundliche Bildung für junge Afghanen

Für Flüchtlinge fand kürzlich im Landratsamt Pfaffenhofen eine Informationsveranstaltung über die in Deutschland geltende Rechtsordnung statt. ...

Der Richter am Amtsgericht Ulrich Klose gab rund 60 afghanischen Asylbewerbern einen Einblick in Aufbau und Ablauf der Gesetzgebung der Regierung und der Rechtsprechung. Die Teilnehmer kamen u.a. aus Vohburg, Ernsgaden, Wolnzach sowie Jetzendorf und wurden von ehrenamtlichen Betreuern begleitet.

„Mit der Initiative will das Bayerische Staatsministerium der Justiz einen Beitrag zur Integration der Migranten leisten. Insgesamt sind über 800 Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger in ganz Bayern freiwillig engagiert, die Grundzüge der in Deutschland geltenden Rechtsordnung beizubringen“, erläuterte die zuständige Abteilungsleiterin für den Bereich Soziales des Landratsamts Pfaffenhofen. Sie dankte Herrn Amtsrichter Klose und der bayerischen Justiz für diesen wichtigen Beitrag zur Integration von Asylbewerbern.

Amtsrichter Ulrich Klose erläuterte mit Unterstützung eines Dolmetschers den jungen Afghanen das deutsche Rechtssystem.

Eine wichtige Rolle nahmen bei dem Vortrag ein Blick auf die Grundrechte sowie die Regierungsform und das Wesen der parlamentarischen Demokratie ein.

Erläutert wurden zum Beispiel der Gleichheitsgrundsatz, die Stellung der Frau in der Gesellschaft und die Religionsfreiheit. Auch die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit waren Thema bei der Veranstaltung, die einen Beitrag zum Staatsverständnis der Bundesrepublik Deutschland leisten sollte.

Es sei selbstverständlich, dass in Deutschland Kinder nicht geschlagen werden dürfen, dass man das Eigentum des anderen respektiere und die Religionsfreiheit gelte, so Ulrich Klose. Anhand von vielen griffigen Beispielen erläuterte der Amtsrichter das Rechtssystem und die Folgen, wenn man sich nicht daran hält.

Auch über die Folgen von Gesetzesübertretungen und strafrechtliche Konsequenzen von Taten wurde besprochen. Wer im zivilen Leben Gewalt anwendet, bekomme Ärger mit dem Staat. Nur dieser dürfe im Rahmen des Gewaltmonopols in bestimmten Fällen und im Rahmen der Gesetze Gewalt anwenden und für Rechtssicherheit sorgen. Eine Freiheitsentziehung müsse von einem Richter angeordnet werden.

Dank eines Übersetzers, der die Ausführungen von Richter Klose und die Wortmeldungen der Teilnehmer übersetzte, konnten dazu viele zahlreiche Fragen beantwortet werden.

Details
Kategorie:Lokales - Stadt Pfaffenhofen
Eingetragen am:09.05.2016 09:57
Quelle:Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

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