Pressemitteilung (pn): "Google Street View" erneut in Bayern unterwegs |
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Das amerikanische Unternehmen Google hat bereits Anfang diesen Jahres angekündigt, die Befahrung deutscher Straßen mit seinen bereits bekannten, mit Kameras ausgestatteten Spezialfahrzeugen im Frühjahr wieder aufnehmen zu wollen. ...
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat dies zum Anlass genommen, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten und mit Unterstützung des TÜV Süd abzuklären, ob - wie im Vorfeld vorgeworfen wurde - die Fahrzeuge auch WLAN-Daten erfassen (können). Die Überprüfung habe nun ergeben, dass das untersuchte Fahrzeug nicht geeignet sei, diese Daten zu erfassen.
Nach dem von Google veröffentlichen Befahrungsplan ist auch der Landkreis Eichstätt wieder für eine Befahrung vorgesehen. Diese Befahrungen sollen laut Google lediglich der Ergänzung und Verbesserung des Kartenmaterials dienen und u. a. in den Dienst Google Maps eingebunden werden. Weitere Veröffentlichungen von Panoramaansichten in Deutschland seien nicht geplant.
Unter den genannten Umständen bestehe nach Auskunft des BayLDA aus datenschutzrechtlicher Sicht - anders als bei den früheren Befahrungen - kein (Vorab-) Widerspruchsrecht der betroffenen Hauseigentümer bzw. Hausbewohner. Sollte es entgegen der jetzigen Pläne doch zur Veröffentlichung von Bilddaten kommen, werde das BayLDA auf Einräumung eines (Vorab-)Widerspruchsrechts bestehen.
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