Pressemitteilung (pn): Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Stimmkreisreform |
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Der Ministerrat in Bayern hat heute im sogenannten Umlaufverfahren einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen....
Der Entwurf entspricht dem Stimmkreisbericht, den Innenminister Joachim Herrmann dem Kabinett am 29. März dieses Jahres vorgelegt hat. Jetzt ist der Landtag gefordert. Der von der Staatsregierung beschlossene Gesetzentwurf sei laut Innenminister Hermann nur eine Entscheidungshilfe. Dieser wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Die erste Lesung ist für die Plenarsitzung am Donnerstag, 09. Juni 2011, vorgesehen.
Das Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes soll im Oktober 2011 in Kraft treten, damit die Parteien, Wählergruppen und Wahlbehörden genügend Zeit zur Vorbereitung der nächsten Landtagswahl im Herbst 2013 haben. Bereits ab 29. Oktober 2011 dürfen Wahlen für die Vertreterversammlungen stattfinden, weshalb spätestens zu diesem Zeitpunkt die Stimmkreiseinteilung endgültig feststehen sollte.
Für die mögliche Neubildung eines Stimmkreises in Oberbayern könnte aus den bisherigen, überdurchschnittlich großen Stimmkreisen "Ingolstadt, Neuburg a.d.Donau" und "Pfaffenhofen a.d.Ilm, Schrobenhausen" drei neue Stimmkreise gebildet werden. Ein Stimmkreis bestünde aus der kreisfreien Stadt Ingolstadt, der zweite Stimmkreis würde im wesentlichen auf dem Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen gebildet und der dritte Stimmkreis weitgehend den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm umfassen. Dabei würden die im Landkreis Pfaffenhofen liegenden Gemeinden Hohenwart, Gerolsbach und Scheyern dem Stimmkreis "Neuburg-Schrobenhausen" zugeordnet werden.
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Kategorie: | Nachrichten - Bayern |
Eingetragen am: | 06.06.2011 16:24 | Quelle: | Bayerisches Staatsministerium des Innern |
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