Pressemitteilung (pn): Verbraucherministerin Merk warnt vor Risiken von Energy Drinks und Energy Shots |
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Verbraucherministerin Dr. Beate Merk warnt anlässlich der aktuellen Ereignisse vor den Risiken der Energy-Drinks. Größere Mengen in Verbindung mit viel Sport und Alkohol können unangenehme Nebenwirkungen haben....
Verbraucherministerin Merk warnt vor Risiken von Energy Drinks und Energy Shots: "Nur eine Portion täglich - damit es statt des erhofften Höhenflugs nicht zur Bruchlandung kommt!"
Energy-Drinks: Wachmacher mit großen Risiken
Bayerns Verbraucherministerin Dr. Beate Merk warnt anlässlich der aktuellen bis in den Weltraum führenden Marketingkampagne eines Energy Drink-Herstellers und den aktuellen Vorkommnissen in den USA vor den Risiken dieser Getränke: "Dass diese Trendgetränke keine Flügel verleihen, ist wohl allen klar. Was leider aber nur die Wenigsten wissen: Größere Mengen in Verbindung mit viel Sport und Alkohol können ernsthafte unangenehme Nebenwirkungen haben. Mein Rat: Die Menge macht´s - nicht mehr als eine Portion täglich! Und beachten Sie die Warnhinweise auf der Verpackung, auch wenn sie oft unauffällig angebracht sind!"
Vor allem bei der jüngeren Generation haben sich die Energy Drinks und die hochkonzentrierten Energy Shots zum Trendgetränk entwickelt. Sie sollen beleben, anregend wirken und die Reaktionsfähigkeit erhöhen. Allerdings ist Vorsicht geboten. Beim Konsum größerer Mengen und im Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung oder in Kombination mit Alkohol können unerwünschte Wirkungen, wie zum Beispiel akute Kreislaufprobleme, Herzrasen und Krämpfe, nicht ausgeschlossen werden. Neben Wasser enthalten die Drinks Zucker, Koffein, Taurin, Glucuronolacton und Inosit.
Verbraucherministerin Merk: "Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Wie sind die Risiken zu bewerten? All das verrät der neue Artikel ‘Energy Drinks und Energy Shots‘ im Verbraucherportal VIS Bayern unter www.vis.bayern.de/ernaehrung/lebensmittel/gruppen/energydrinks.htm."
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Kategorie: | Nachrichten - Bayern |
Eingetragen am: | 30.10.2012 14:37 | Quelle: | Bayerisches Staatsministerium der Justiz/Verbraucherschutz |
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