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Pressemitteilung (pn):
Im Schongang durch den Schnee - Rücksichtnahme auf Wildtiere und Pflanzen beim Wintersport

Das Gleiten auf Langlaufskiern durch die weiße Landschaft ist nicht nur ein naturfreundlicher Sport, weil keine extra gerodeten Pisten benötigt werden, sondern gilt auch als gesunde körperliche Betätigung....

Präparierte Loipen lassen sich überall ohne Probleme in die Natur integrieren. Wichtig dabei ist aber, dass sie so angelegt werden, dass die heimische Flora, Fauna und Tierwelt nicht gestört wird. So sollten Loipen nicht in unmittelbarer Nähe von Wildeinständen am besten in einiger Entfernung zum Wald angelegt werden. Nach den Worten von Anton Hausner, im Landratsamt Eichstätt u.a. zuständig für Jagd und Fischerei, gibt es allerdings einige Empfehlungen, die sowohl den Langlaufliebhabern einerseits nicht schaden, als auch der Natur helfen:

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Bleiben Sie auf der dafür vorgesehenen und gespurten Loipe.

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Fahren Sie im Wald nicht durch Aufforstungsflächen oder Jungbestände.

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Respektieren Sie Wildfütterungen und Wildruhezonen, Sie ersparen so dem Wild Stress und dem Wald Verbiss- und Schälschäden.

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Bei hoher Schneelage und verharschtem Schnee finden Wildtiere häufig nicht ausreichend Nahrung. Es ist Notzeit für alle Wildtiere. Jede Flucht im verschneiten Gelände verursacht erheblichen Energieaufwand, der nur schwer bis gar nicht abzudecken ist, darum: Niemals Wild verfolgen, niemals Wildfährten nachfahren.

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Viele Wildarten sind dämmerungs- und nachtaktiv und zudem sehr störungsempfindlich. Vermeiden Sie daher das Langlaufen während der Dämmerung und bei Nachtzeiten

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Wenn Sie einen Hund zum Langlaufen mitnehmen, achten Sie unbedingt darauf, dass er nicht Fährten und Spuren nachgeht. Achten Sie aber auch darauf, dass er körperlich nicht überfordert wird und ausreichend Flüssigkeit aufnehmen kann.

„Wer sich als Langläufer so verhält, der kann seinen Sport in der weißen Winterpracht unbeschwert genießen“, unterstreicht Hausner.


Foto: Naturpark Altmühltal

Details
Kategorie:Lokales - Landkreis Eichstätt
Eingetragen am:22.12.2010 14:35
Quelle:Pressemitteilung Landratsamt Eichstätt

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