Pressemitteilung (pn): Landratsamt Eichstätt kontrolliert Waffenaufbewahrung |
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Nach der Vorgabe des Bayerischen Innenministerium sollen bis Ende 2014 die Kontrollen über die gesetzmäßige Schusswaffenaufbewahrung aller privater Waffenbesitzer abgeschlossen sein...
Um dieser Vorgabe nachzukommen, kontrolliert die Waffenrechtsbehörde am Landratsamt Eichstätt nunmehr verstärkt die Aufbewahrung von Schusswaffen. Nach Aussagen von Anton Hausner, zuständiger Fachbereichsleiter im Landratsamt, stehen besonders die sogenannten „Altbesitzer“ von Schusswaffen im Visier der Waffenbehörde. Dies sind Personen, die bis Ende 1976 ihre Waffe der Behörde gemeldet und Personen, die die Schusswaffen im Wege der Erbfolge erworben haben. „Leider zeigt sich vielfach, dass nach bisheriger Erfahrung gerade dieser Personenkreis häufig noch nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Behältnis zur sicheren Aufbewahrung verfügt“, betont Hausner.
Im Zuge der Kontrollen werden Waffenbesitzer von der Behörde gezielt angeschrieben und gebeten, die Aufbewahrung nachzuweisen. Gleichzeitig erfolgen aber auch Kontrollen vor Ort, die entweder zuvor angekündigt werden oder unangemeldet erfolgen. Wird die „völlig“ unzureichende Aufbewahrung bei der Kontrolle erst mal festgestellt, erfolgt die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Gleichzeit kann die Abgabe der Schusswaffe angeordnet werden. Aufgrund der Kontrolltätigkeit der Behörde hat die Überlassung von Schusswaffen an andere Berechtigte oder die kostenlose Abgabe am Landratsamt wieder zugenommen. Offensichtlich scheuen doch viele Waffenbesitzer die Anschaffung eines zugelassenen Waffenschrankes, der in der Ausführung z.B. ausschließlich für Langwaffen, mit rund 200 Euro zu Buche schlägt. Nach Absprache können Schusswaffen übrigens auch weiterhin im Landratsamt bei Anton Hausner (Zimmer 209) abgegeben werden.
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