Pressemitteilung (pn): Eichstätt: Führerscheinverlängerung rechtzeitig beantragen |
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Das Landratsamt Eichstätt hat einige Informationen bezüglich der Verlängerung von befristeten Führerscheinklassen ...
Aufgrund der erforderlichen Bearbeitungsdauer und zentralisierten Herstellung der Führerscheinkarten in der Bundesdruckerei Berlin empfiehlt die Führerscheinstelle des Landratsamtes Eichstätt, die Verlängerung von befristeten Führerscheinklassen rechtzeitig vor Fristablauf bzw. vor dem 50. Geburtstag zu beantragen:
Die individuell betroffenen Klassen und das jeweilige Ablaufsdatum kann jeder Inhaber eines Kartenführerscheins auf dessen Rückseite, Spalte 11, ersehen. Bis zum angegebenen Tag, 24.00 Uhr, sind die betroffenen Fahrerlaubnisklassen längstens gültig und erlöschen danach kraft Gesetzes.
Um den Wegfall von Besitzständen und Rechtsnachteile zu vermeiden, ist eine fristwahrende Verlängerung eigenverantwortlich rechtzeitig, d.h. frühestens 3 Monate, spätestens jedoch 6 Wochen vor Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeit bzw. vor dem 50. Geburtstag, in der Wohnortgemeinde oder dem Landratsamt unter Vorlage von aktuellem Haus- und Augenarztgutachten, biometrischem Passfoto, bisherigem Führerschein und Ausweisdokument zu beantragen.
Gleiches Verfahren gilt für Inhaber von gelben Personenbeförderungsscheinen (z.B. Taxi, Mietwagen), die jedoch zusätzlich ein Führungszeugnis anfordern müssen.
Wer sich persönlich über das Thema beraten lassen möchte, der kann sich unter Telefon (08421) 70-211 direkt im Landratsamt Eichstätt melden.
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