Pressemitteilung (pn): Justizministerin Merk: Besserer Schutz von Kindern vor sexuellen Gefahren im Internet notwendig |
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Anlässlich aktueller Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet mahnt Dr. Beate Merk dringend besseren strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellen Attacken an. Auch das Team von pafnet.de hat sich mit diesem Thema beschäftigt....
"Fälle, in denen Kinder über die Webcam zu sexuellen Handlungen genötigt werden, rütteln auf", so Merk. "Sie zeigen, dass wir beim strafrechtlichen Schutz der Kinder vor den Gefahren des Netzes schon einen Schritt früher ansetzen müssen, damit es erst gar nicht so weit kommt. Auch unsere Kleinsten müssen wir vor den Gefahren des Internet schützen." Merk fordert eine Strafvorschrift, nach der sich ein Erwachsener bereits dann strafbar macht, wenn er im Internet zu einem Kind zu sexuellen Zwecken Kontakt aufnimmt. Nach geltendem Recht (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 Strafgesetzbuch) macht sich zwar strafbar, wer auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen. Aber unklar ist bereits, ob und inwieweit der Kontakt in sozialen Netzwerken eine "Schrift" im Sinne des Gesetzes ist. Außerdem wird für ein "Einwirken" zum Teil aber eine gewisse Hartnäckigkeit gefordert, so dass jedenfalls eine einmalige Kontaktaufnahme zu einem Kind nicht ohne Weiteres genügt.
Foto: Alexandra H./pixelio.de
Merk: "Ich meine, wenn ein Erwachsener auf Sex mit Kindern aus ist, muss schon jede Kontaktaufnahme bestraft werden, die diesem kriminellen Zweck dienen soll." die Ministerin weist darauf hin, dass die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern vom 13.12.2011 bereits heute zum Erlass entsprechender Strafvorschriften verpflichtet. "Das muss jetzt endlich umgesetzt werden!"
Anfang April war der Fall eines Studenten bekannt geworden, der im Allgäu über Chatrooms zu runde 70 Mädchen Kontakt aufnahm und mehrere Kinder vor der Kamera sexuell nötigte. Bereits im Februar war bei einer bundesweiten Razzia gegen rund 40 mutmaßliche Pädophile, die in sozialen Netzwerken Kontakt zu Kindern gesucht und sich dabei als gleichaltrig ausgegeben haben sollen, Beweismittel sichergestellt worden.
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Auch das Team der lokalen Community "pafnet.de" hat sich mit dem Thema "sexuelle Belästigung im Internet beschäftigt:
Sexuelle Belästigung im Internet – Handeln statt resignieren!
Es gibt sie überall: Benutzer die in sozialen Netzwerken Minderjährige oder auch Erwachsene sexuell belästigen. Hier gibt es wichtige Tipps zum richtigen Umgang mit diesem Problem:
Wer hat das in der heutigen Zeit nicht schon einmal erlebt? Man möchte sich im Internet mit Freunden und Bekannten unterhalten, doch plötzlich blinkt eine Nachricht von einem unbekannten Benutzer auf: „Hey Süße/r, Bock auf...“. Was tun? Ignorieren ist in machen Fällen die richtige Taktik, da der Absender mangels Reaktion nach einiger Zeit meist von selbst aufgibt.
Doch was, wenn das nicht hilft?
Der wichtigste Tipp richtet sich zunächst an unsere minderjährigen Benutzer:
- Vertraut euch euren Eltern an, und lasst euch helfen! Zeigt euren Eltern die Nachrichten!
Das Ganze geheim zu halten, macht die Sache oft nur schlimmer. Erhält man eine Nachricht mit sexuell belästigendem Inhalt, so lässt man diese Nachricht am besten im Posteingang gespeichert. So kann man wieder darauf zurückgreifen. Der effektivste Weg gegen Benutzer vorzugehen, die sexuell oder anderweitig belästigende Nachrichten verschicken ist, die Nachrichten auszudrucken und damit bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
"Die Aufklärungsquote im Falle einer Anzeige wegen sexuller Belästigung auf pafnet.de beträgt in der Regel 99,9%", so Polizeihauptmeister Helmut Johannson von der Polizeiinspektion Pfaffenhofen.
Aber wieso anzeigen? Gibt es keine andere Möglichkeit?
Im Internet ist niemand anonym, auch wenn er noch so wenig über sich preisgibt. Daher ist eine Anzeige des betreffenden Benutzerprofils bei der Polizei unter Vorlage der ausgedruckten Nachrichten unumgänglich, wenn man dauerhaft und wirksam etwas gegen die Belästigungen unternehmen möchte.
Herr Englert von den TopJus Rechtsanwälten in Pfaffenhofen über Wissenswertes zum Thema "Belästigung im Internet"
Natürlich kann man die betreffenden Nachrichten zunächst über das offizielle Meldesystem beim Team von pafnet.de melden, damit es im Falle einer polizeilichen Anfrage darauf zugreifen kann. Hierfür öffnet man die Nachricht im Posteingang und klickt rechts unten auf „PM melden“. Je nach Schwere der Belästigung verweigern wir dem betreffenden Benutzer die weitere Nutzung unserer Community. Weitere Möglichkeiten hat das pafnet.de-Team jedoch nicht. Der Rauswurf gewährleistet auch nicht hundert prozentig, dass sich der/die Betroffene von der Plattform fernhält. Er/sie kann sich jederzeit wieder unter einem anderen Namen anmelden und das Spiel beginnt von neuem. Deshalb ist der Gang zur nächsten Polizeidienststelle ratsam.
Fazit: Schwarze Schafe gibt es im Internet überall, doch jeder hat die Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Handeln statt resignieren!
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Kategorie: | Nachrichten - Bayern |
Eingetragen am: | 12.04.2013 17:08 | Quelle: | BSM der Justiz/Verbraucherschutz und pafnet.de |
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